Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben.


Die Eltern oder deren Stellvertreter werden aufgefordert, die zwischen dem

1.07.2018 und dem 30.06.2019 geborene Kinder an der

 Drais-Grundschule Staffort anzumelden am:

Mittwoch,  19. Februar 2025 von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Kinder, die zwischen dem 01.07.2019 und 30.06.2020 geboren wurden, können bei entsprechender Schulreife von den Erziehungsberechtigten ebenfalls angemeldet werden (Kann-Kinder). Für diese Kinder entfällt der Antrag auf vorzeitige Einschulung.

Alle Kinder sind bei der Anmeldung vorzustellen, auch Kinder, für die ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt wird. In Zweifelsfällen erteilen die Schulleiter/innen entsprechende Auskünfte.

Die Anmeldung erstreckt sich auch auf Kinder, die im vorausgegangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sowie auf Kinder, die zur Zeit erkrankt, oder schwächlich und in der Entwicklung zurückgeblieben sind, sowie die taubstummen, blinden, geistes-schwachen, epileptischen und körperbehinderten Kinder. Ebenso müssen Kinder angemeldet werden, die andere Schulen (Ausnahme: Europaschule und Waldorfschule) besuchen sollen.

Anzumelden sind auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Für alle Anzumeldenden sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch sowie Impfnachweis (Masern) vorzulegen.

Eltern oder deren Stellvertreter, die es unterlassen, die ihrer Obhut anvertrauten Kinder zum Schulbesuch anzumelden, machen sich gemäß § 92 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg strafbar.